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Krankenversicherung - Infos zum Thema Krankenkassen für Patienten aus Österreich

Letzte Änderung: 27. August 2019

Möchten Sie Ihre Zähne tatsächlich gut und günstig behandeln lassen? Dafür müssen Sie in Österreich besonders tief in die Tasche greifen. Sogar im Falle von kleineren Zahnbrücken oder Teilprothesen haben Patienten in Österreich Tausende von Euros hinzublättern, wobei die Krankenkassen nur einen winzigen Teil der Behandlung erstatten. Und falls man sich Zahnimplantate anfertigen lassen möchte, sieht die Situation noch schlimmer aus.

Inhalt

Ungarn war schon immer ein lukrativer Zielort von Zahntouristen, die Ihre zahnmedizinischen Probleme günstig und professionell zu beheben wünschten.

Dank den im Vergleich zu Österreich wesentlich günstigeren Zahnarztkosten können österreichische Patienten in Ungarn eine Kostenersparnis von bis zu 70% verzeichnen.

Dank der hochmodernen Technologie und der ausgezeichneten Ausbildung unserer Mitarbeiter, die alle über hervorragende Deutschkenntnisse verfügen, können sich die Patienten bei der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz sicher sein, immer – international zertifizierte - Top-Qualität zu bekommen.

Egal, ob es sich um Zahnkronen, Zahnbrücken, Zirkonkronen, Teleskopprothesen, Stegprothesen, Voll- oder Teilprothesen, festsitzenden, herausnehmbaren oder kombinierten Zahnersatz geht, stellt Zahnersatz Ungarn – im Vergleich zu den Preisen in Österreich - immer eine kostengünstigere Alternative dar, was dem wesentlich niedrigeren Lohnniveau sowie den billigeren Miets- und Laborkosten zu verdanken ist.

Da sich österreichische Patienten eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro verschaffen können, können Sie Ihren Urlaub praktisch kostenlos verbringen.

Krankenkasse - Welche Kosten werden bei einer Zahnbehandlung in Ungarn übernommen?



Dadurch, dass Ungarn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, haben österreichische Krankenkassen – genauso wie die Krankenkassen anderer EU-Staaten – die in Ungarn vorgenommenen zahnmedizinischen Behandlungen nach den gleichen Prinzipien abzurechnen wie es bei den in Österreich durchgeführten Eingriffen der Fall ist. Sollte ein österreichischer Patient seine Zahnbehandlung in Ungarn durchführen lassen, steht ihm der Anspruch auf die Sätze der österreichischen Regelversorgung zu.

Seit 2005 sind gesetzlich versicherte Personen berechtigt, aufgrund eines Heil- und Kostenplans (HKP) einen befundbezogenen Festzuschuss zu den Behandlungskosten zu erhalten. Seit dem Inkrafttreten dieser Gesetzänderung hat ein jeder Zahnarzt zuerst einen Heil- und Kostenplan zu erstellen, worin die sog. Regelversorgung eingetragen wird, deren Kosten anschließend von der Krankenkasse des Patienten übernommen werden. Sämtliche Dienstleistungen, die nicht zur Regelversorgung gehören, müssen vom Versicherten selber bezahlt werden. Der vom Zahnarzt erstellte Heil- und Kostenplan wird vom Patienten der zuständigen Krankenkasse zugeschickt, und die Kasse stellt fest, in welcher Höhe die jeweiligen Leistungen bezuschusst werden können. In welchem Land der Europäischen Union die Behandlung schließlich vorgenommen wird, ist bezüglich der Bezuschussung nicht relevant.

Die nach Ungarn kommenden Zahntouristen sollten sich darüber im Klaren sein, dass die vom Zahnarzt ausgestellte Rechnung zuerst vollständig bezahlt werden soll, und erst dann besteht die Möglichkeit, sie bei der Krankenkasse einzureichen und die Zuschüsse zu bekommen.

Die Erstellung eines Heil- und Kostenplans vom Zahnarzt erfolgt nach genau festgesetzten Vorgaben und ist noch vor der Zahnbehandlung mit der zuständigen Krankenkasse zu klären. Hierbei muss die Behandlung genehmigt und der Eigenanteil/Zuschuss ausgerechnet werden. Da all das noch vor der Zahnbehandlung stattfinden muss, kann sich der Patient ohne Bedenken auf den Weg nach Ungarn machen, zumal es ihm im Vornhinein bewusst ist, welche Kosten von der Krankenkasse getragen werden. Dieses Genehmigungsverfahren unterscheidet sich in keinerlei Hinsicht von einer in Österreich vorgenommenen Zahnbehandlung, was zur Folge hat, dass der Patient mit keinem zusätzlichen Aufwand zu rechnen braucht.

Die österreichischen Regelversorgungssätze haben auch in Ungarn ihre Gültigkeit, demzufolge können sich österreichische Patienten wegen der wesentlich niedrigeren Kosten in Ungarn eine enorme Ersparnis verzeichnen, denn während die Regelversorgungssätze in Österreich dem Patienten fast nur das minimale Versorgungsniveau gewährleisten, kann er für dieselbe Summe in Ungarn eine umfangreichere und hochwertigere Zahnbehandlung in Anspruch nehmen.

Kurzer Überblick der von den österreichischen Krankenkassen bezuschussten zahnmedizinischen Leistungen



Leistungen, die entsprechend der Honorarordnung für Vertragsfachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. Vertragszahnärzte als Sachleistung erbracht werden, lassen sich folgenden Bereichen zuordnen:
  • konservierend-chirurgische Zahnbehandlungen
  • kieferorthopädische Behandlungen und Hauptbehandlungen
  • prothetische Zahnbehandlungen (unentbehrlicher Zahnersatz: totale Kunststoffprothese als Dauerversorgung, Kunststoffprothesen-Neuherstellung, Reparaturen an Kunststoffprothesen, Metallgerüstprothesen – Neuherstellung, Reparaturen an Metallgerüstprothesen, Verblend-Metall-Keramikkrone, Voll-Metallkrone)


Die österreichischen Krankenkassen leisten für nachstehende Leistungen Kostenzuschüsse in folgender Höhe:
I. Konservierend-chirurgische Zahnbehandlungen
1. Inlays aus Gold oder Keramik
a) Einflächenfüllung
98,84 €
b) Zweiflächenfüllung
139,53 €
c) Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung
162,79 €
2. Onlay aus Gold oder Keramik (Höckerdeckung)
215,11 €

II. Unentbehrlicher Zahnersatz (im Falle eines aus medizinischen Gründen notwendigen Zahnersatzes)
1. Differenzzuschuss bei Metallgerüstprothesen für anderes geeignetes Material (z.B. Titan)
29,07 €
2. Differenzzuschuss für anderes geeignetes Material (z.B. für methaacrylatfreier Kunststoff)
23,67 €
3. Funktionell notwendiges Halteelement für abnehmbaren Zahnersatz (z.B.: Steg, Druckknopf, Anker u.a.)
23,24 €
4. Stiftverankerung pulpal gegossen
63,08 €
5. Keramikfacettierte Krone (VMK) im sichtbaren Bereich
159,88 €
6. Brückenglied Porzellan verblendet im sichtbaren Bereich
101,72 €
7. Vollgusskrone (Metallkrone)
99,40 €
8. Brückenglied Metall (Vollguss)
79,94 €
9. Implantat im Zusammenhang mit einem abnehmbaren Zahnersatz oder einem aus medizinischen Gründen notwendigen festsitzenden Zahnersatz
152,60 €

Im Falle eines unentbehrlichen Zahnersatzes sind vom/von Versicherten (Angehörigen) Zuzahlungen zu leisten. Die Höhe der Zuzahlungen ist wie folgt festgesetzt:
1. für die Neuanfertigung von Kunststoffprothesen
50%
2. für die Neuanfertigung von Metallgerüstprothesen einschließlich fortgesetzter Klammer, Aufruhen und Zahnklammern / die erforderlichen Zähne
50%
3. für Reparaturen zu Z 1 und 2
50%
4. für Voll-Metallkronen an Klammerzähnen bei Teilprothesen
50%
5. für Verblend-Keramik-Kronen bei Teilprothesen
50%
der mit den Vertragszahnbehandlern jeweils festgesetzten Tarifsätze.

Auch im Falle von Kieferregulierungen ist eine Zuzahlung des/der Versicherten bzw. Angehörigen erforderlich, deren Höhe – auf der Basis abnehmbarer Geräte - bei vertraglichen Leistungen
1. pro Behandlungsjahr
50%
2. für Reparaturen
50%
der mit den Vertragsärzten jeweils festgesetzten Tarifsätze beträgt.

Bei kleinen kieferorthopädischen Behelfen leistet die Krankenkasse Kostenzuschüsse in folgender Höhe:
1. Schiefe Ebene, Platzhalter, individuell gefertigte Mundvorhofplatte, inkl. Anpassung und Nachkontrolle, sofern nicht innerhalb eines Jahres nach Ende des Einsatzes dieses Behelfes mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen wird
49,05 €
2. Positioner inkl. Anpassung und Nachkontrolle für ein Jahr
72,67 €
3. Individuell gefertigter Retainer (insbesondere Klebereteiner) pro Kiefer inkl. Anpassung und Nachkontrolle als einmalige Zuschussleistung nach Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung
49,05 €

Darüber hinaus leistet Ihre österreichische Krankenkasse bei kieferorthopädischen Hauptbehandlungen bei Fehlen einer regional ausgewogenen Versorgung einen Kostenzuschuss von 50% des Vertragstarifs für kieferorthopädische Hauptbehandlungen auf Basis abnehmbarer Geräte mit dreijähriger Behandlungsdauer.

Kostenersparnis - Wie günstig ist eine zahnmedizinische Behandlung in Ungarn tatsächlich?



Top-Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung



Während die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen bei einem österreichischen Versicherungsträger ohne Zuzahlung nur die absolute Basisversorgung bekommen, können Sie sich - dank den günstigeren Preisen in Ungarn - innerhalb der Regelversorgungssätze einen wesentlich besseren Zahnersatz leisten.

Niedrigerer Eigenanteil durch Kostenersparnis



Sollte es bei einer Sitzung in Österreich festgestellt werden, dass man kranke Zähne behandeln, entfernen oder mithilfe von Zahnkronen oder Zahnbrücken ersetzen muss, können wir uns fast sicher sein, dass die Behandlungskosten beinahe ohne Ausnahme weit über der von der Krankenversicherungsanstalt finanzierten Regelversorgung lieger.

Und wer hat dann den Rest zu bezahlen? Natürlich der Patient. Dank dem niedrigeren Lohnniveau und den geringeren Strukturkosten – wie etwa Miete – haben die Patienten für Zahnbehandlungen und den damit verbundenen Eigenanteil viel weniger zu bezahlen als in Österreich.

Die Erfahrung zeigt: -50%



Im Falle einer Zahnbehandlung geht es um eine Dienstleistung, die individuell für einen Patienten erbracht wird. Es hängt davon ab, aus welchen Materialien die Zahnkronen und die Zahnimplantate angefertigt werden sollen, welche Art von Zahnbrücken die richtige Alternative darstellen, und auch der Umstand, wie kostspielig und problematisch der zahnmedizinische Eingriff ist, spielt eine wichtige Rolle. Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre zeigen, dass die Kostenersparnis im Vergleich zu Österreich im Durchschnitt 50% beträgt.

Ein wesentlich besserer Zahnersatz für das gleiche Geld



Es kommt oft vor, dass sich Zahntouristen häufig für einen hochwertigeren Zahnersatz entscheiden, ohne dadurch ihren Eigenanteil zu erhöhen. Sie brauchen nämlich für eine Zirkonkrone weniger zu bezahlen, als österreichische Zahnmediziner für eine einfache Metallkeramikkrone in Rechnung stellen.

Zahnersatz von höchster Qualität in der Gelencsér Dental Zahnklinik



Dreidimensionale, computergesteuerte Messungen, modernste Zahntechnik, ambulante Versorgung aller Art, digitale Röntgenaufnahmen, Laserchirurgie, die neuesten Zahnbleachingverfahren und freundliche Atmosphäre unserer Behandlungsräume bieten unseren Patienten den besonderen Vorteil der präzisen Diagnostik, und ermöglichen Behandlungen in einem ruhigen Milieu.

Die Zahnärzte und Mundchirurgen der Gelencsér Dental Zahnklinik führen in unseren durch TÜV Bayern ISO 9001:2001 zertifizierten Kliniken die unterschiedlichsten zahnmedizinischen Eingriffe durch. Die von uns eingesetzten Implantate werden von den namhaftesten westeuropäischen Fimen wie Nobel Biocare, Straumamnn, SGS, Camlog, Oraltronics oder Astra hergestellt. Die Patienten der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz erhalten natürlich auf alle von uns angefertigten zahntechnischen Arbeiten internationale Garantie. Im Falle eventueller Nachbehandlungen stehen Ihnen unsere Kooperationapartner zur Verfügung, damit Sie wegen einer Kleinigkeit nicht wieder eine Reise auf sich nehmen müssen. Um den Ablauf zu klären, und einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an unsere Zahnklinik in Hévíz. Mehrere Tausend zufriedene Patienten aus Österreich liefern den besten Beweis dafür, dass Sie bei der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz auf Top-Qualität zu günstigen Preisen vertrauen können.

Was ist aber dann, wenn richtig viel zu machen ist?



Im Allgemeinen benötigt die gesamte Zahnbehandlung samt Nachbehandlung nicht mehr als eine Woche, jedoch gibt es Eingriffe, die sich nicht innerhalb eines Kurzaufenthalts vorgenommen werden können. Im Falle von Zahnimplantaten ist zum Beispiel eine Einheilphase von 3-6 Monaten erforderlich, damit die künstliche Zahnwurzel entsprechend gesetzt werden kann. Für diese Zeit wird dem Patienten ein Provisorium eingesetzt.

Ihre Reise wird bei der Gelencsér Dental Zahnklinik auf Ihre Behandlung abgestimmt. In Bezug auf die nachstehende Behandlung muss ein neuer Termin vereinbart und eine erneute Reise nach Ungarn organisiert werden. In der Regel lassen sich die Dauer und die Abfolge der zahnmedizinischen Behandlungen gut abschätzen. Auf dieser Grundlage sind Patient und Zahnarzt in der Lage, die Reise des Patienten exakt auszuarbeiten.

Sollten Sie sich nach dem Verlauf einer Zahnbehandlung in der Gelencsér Dental Zahnklinik erkundigen wollen, stehen wir Ihnen auch per Telefon gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Rufnummer 0800 400 717 an!

Reibungslose Verständigung dank hervorragender Deutschkenntnisse



Viele Zahntouristen befürchten, dass Ihnen die Verständigung in Ungarn Probleme bereiten wird. Die Gelencsér Dental Zahnklinik hat sich mit besonderer Hinsicht auf Patienten aus dem deutschsprachigen Raum spezialisiert, deshalb brauchen die österreichischen Patienten nicht besorgt zu sein. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Aber auch innerhalb der ungarischen Bevölkerung trifft man leicht auf einen, der Deutsch spricht. Laut einer neulich veröffentlichten Studie ist das Deutsche die Fremdsprache Nummer 1 in Ungarn: jeder vierte Ungar beherrscht Deutsch, und somit liegt es vor Englisch (23%) auf Platz 1.

Woran liegt es, dass die in Ungarn praktizierenden Zahnmediziner über so gute Deutschkenntnisse verfügen? Das hat zwei Gründe: erstens gibt es eine Vielzahl von österreichischen Zahnärzten, die ihr Studium in Ungarn absolviert haben, und ihrem Heimatland wegen der unbefriedigenden Lage auf dem Gebiet der Zahnmedizin in Österreich den Rücken gekehrt haben, um ihre Arbeit in Ungarn unter besseren Umständen ausführen zu können. Und zweitens gibt es zahlreiche ungarische Zahnärzte und Mundchirurgen, die ihr Studium oder ihre Fortbildung in Österreich, Deutschland oder der Schweiz abgeschlossen haben. All das führt dazu, dass es in Ungarn eine Vielzahl von Zahnmediziner gibt, die hervorragend Deutsch beherrschen.

Wenn Sie sich ein Bild über die Deutschkenntnisse unserer Mitarbeiter verschaffen möchten, rufen Sie uns zu Bürozeiten – im Zeitraum von 9-18 Uhr - unter unserer kostenlosen Hotline 0800 400 717 an.

Keine Angst vor eventuellen Nachbehandlungen!



Wegen der Komplexität der zahnmedizinischen Behandlungen können eventuelle Probleme nicht ganz ausgeschlossen werden. In der Gelencsér Dental Zahnklinik wird eine Zahnbehandlung im Allgemeinen an mehreren aufeinander folgenden Tagen vorgenommen. Wenn zum Beispiel eine Zahnkrone, eine Zahnbrücke oder eine Prothese nicht exakt sitzt, wird selbstverständlich eine Nachbehandlung durchgeführt. Sollte das Problem bereits nach der Heimreise auftreten, sollte zuerst mit dem behandelnden Arzt konsultiert werden, der entscheidet, ob die Zahnbehandlung in unserer Zahnklinik oder doch in der Nähe Ihres Wohnorts durchgeführt werden soll. Im Falle einer Zahnbehandlung in Ungarn werden die Kosten in der Regel von uns übernommen.

Die Gelencsér Dental Zahnklinik hat auch in Österreich Kooperationspartner, die bei Bedarf die Nachsorge übernehmen oder bei Garantiefällen zur Verfügung stehen. Unter unserer kostenlosen Rufnummer 0800 400 717 bekommen Sie ausführlichere Informationen über unsere österreichischen Kooperationspartner. Terminvereinbarung erfolgt auch in solchen Fällen an unserer Zahnklinik in Hévíz.

Auf Angstpatienten eingestellte Behandlungsmethoden



Die Gelencsér Dental Zahnklinik hat sich auf die Bedürfnisse und Ängste von Angstpatienten bestens eingestellt. Nach den entsprechenden Voruntersuchungen kann sich der Patient - auf Wunsch - einem angenehmen Dämmerschlaf ↗ unterziehen. Sollte es nicht ausreichen, kann die Behandlung auch unter Vollnarkose vorgenommen werden.

Alle anästhesiologischen Eingriffe werden von unseren erfahrenen Anästhesisten durchgeführt, die Sie mit hochmodernen und zugleich schonenden Methoden versorgen. Im Normalfall können die Patienten die Klinik unmittelbar nach der Zahnbehandlung verlassen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen mit dem folgenden online Formular:



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