Unter dem Begriff Zahnersatz sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung Zahnkronen, Zahnbrücken, Prothesen und Zahnimplantate aufgeführt.
Zahnfüllungen, Inlays aus Gold und Keramik, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgendienstleistungen zählen nicht dazu.
Zuschuss ZahnersatzLetzte Änderung: 17. November 2021
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Vor Behandlungsbeginn müssen jedoch grundlegende Unterlagen wie etwa Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden.
Ungarische Zahnarztpraxen sind bereits vor der Wende von zahlreichen Patienten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgesucht worden.
Dementsprechend verfügen die ungarischen Zahnärzte neben der Fachkompetenz auch über langjährige Erfahrungen in Sachen Zeitmanagement, Organisation und Service.
Befundbezogene Festzuschüsse
Die Einführung sogenannter befundbezogener Festzuschüsse vom 1. Januar 2005 hat in erster Linie die Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung zahnärztlicher Dienstleistungen durch Krankenkassen geändert.
Die in den meisten Fällen angewandte, in medizinischer Hinsicht erforderliche zahnärztliche Versorgung bestimmt die Leistung der Krankenkassen.
Diese neue Bestimmung ist für die Patienten von großem Vorteil, da sie sich für sämtliche medizinisch anerkannten Versorgungsformen mit Zahnersatz, wie etwa für Zahnkronen, Zahnbrücken und Zahnimplantate entscheiden können und zugleich zum Zuschuss der Krankenkassen berechtigt sind.
Krankenkassen im Überblick - wie Ihr Land das regelt |
Die Patienten erhalten im Falle der für die Regelversorgung erforderlichen Dienstleistungen, die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bestimmt sind, einen Zuschuss von 50 Prozent.
Versicherte, die den Zahnarzt jedes Jahr zwecks einer Voruntersuchung aufsuchen, sind berechtigt, bis zu 70 Prozent der bei der Regelversorgung auftauchenden Kosten in Form eines Zuschusses bezahlt zu bekommen.
Auch im Falle einer kostengünstigeren Behandlung in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (also auch in Ungarn) wird die Höhe des Zuschusses nicht verändert, wodurch Ihnen viel Geld erspart bleibt.
Das heißt, dass der Zuschuss auch im Falle der bedeutend kostengünstigeren zahnärztlichen Dienstleistungen in Ungarn beansprucht werden kann, wodurch die Patienten einen wesentlich geringeren Eigenanteil zu bezahlen haben.
Qualität und Service
Bezüglich der Qualität ist eine Zahnbehandlung in Ungarn mit einer in Deutschland völlig gleichzusetzen.
In Ungarn gibt es hochqualifizierte Zahnärzte, die ihre Fachkenntnisse fortwährend in Deutschland und der Schweiz weiterbilden und über entsprechende Deutschkenntnisse verfügen.
Die Gelencsér Dental Zahnklinik in Ungarn – wie auch viele ungarische Zahnarztpraxen – ist nach westlichen Richtlinien eingerichtet und führt ihre Arbeit nach geprüften CE-Standards aus.
Vielleicht ist es auch schon Ihnen aufgefallen, dass es in Ihrem Heimatland viele Zahnärzte ungarischer Abstammung gibt. Außerdem gibt es in den deutschsprachigen Ländern zahlreiche Zahnmediziner, die ihr Studium in Ungarn abgeschlossen haben.
Die zahnmedizinische Ausbildung in Ungarn erfreut sich internationaler Anerkennung.
Unkomplizierte Organisation
Der Großteil der ungarischen Zahnärzte arbeitet sogar mit Vertragsärzten im Ausland zusammen, damit ihre Patienten bei kleineren Kontrolluntersuchungen keine große Reise auf sich nehmen müssen.
Erfahrungsberichte
Sie haben vielleicht schon in Ihrer Heimat negative Nachrichten über zahnärztliche Dienstleistungen in Ungarn gehört.
Diese Gegenwerbungen entstammen in der Regel der Konkurrenzangst der einheimischen Zahnärzte, da sie in der letzten Zeit eine „Abwanderung" ihrer Patienten haben hinnehmen müssen, weil sie dieselben zahnärztlichen Dienstleistungen in Ungarn zu deutlich günstigeren Preisen bekommen.
Das feste Zuschusssystem hat den Preisvergleich auch einfacher gemacht. Hier muss auch erwähnt werden, dass die meisten Zahnarztpraxen in Ungarn ihr Werkzeug und Material nahezu ausschließlich von internationalen Großfirmen in Deutschland, Italien und der Schweiz beziehen.
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Unter dem Begriff Zahnersatz sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung Zahnkronen, Zahnbrücken, Prothesen und Zahnimplantate aufgeführt.
Letzte Änderung: 17. November 2021