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Südtirol – Rückerstattung von zahnmedizinischen Leistungen

Letzte Änderung: 18. November 2021

Wenn es darum geht, eine anstehende Zahnbehandlung im Ausland zu erwägen, geht es stets um Pros und Kontras – allen voran aber um das Preis-Leistungsverhältnis.


Die Gelencsér Dental Zahnklinik dürfte in Südtirol mittlerweile nicht fremd klingen, da wir seit über 15 Jahren dort präsent sind, Beratungsgespräche organisieren, einen Ansprechpartner und einen Partnerzahnarzt vor Ort – sowie mehrere Tausend zufriedene Patienten haben.

Was die Qualität der zahnmedizinischen und zahntechnischen Leistungen angeht, handelt es sich bei unserer Zahnklinik nicht nur um eine der größten zahnmedizinischen Zentren Ungarns, sondern auch um eine Zahnklinik, die in regelmäßigen Abständen durch Experten unabhängiger internationaler Institutionen geprüft wird.

Die ISO-Zertifizierung, das TÜV-Siegel, der Kooperationsvertrag mit Deutschlands größter Krankenkasse und unser hauseigenes Hightech-Dentallabor, das zugleich Referenzlabor der südtiroler Firma Zirkonzahn ist, sind der Garant für Produkt- und Dienstleistungsqualität.

Sparen trotz Fahren



Und auch wenn Hygiene und Klinikausstattung, Kompetenz und Fairness, Organisation und Service stimmen, muss letztendlich auch der Preis stimmen.

Ungarische Zahnarztpraxen können grundsätzlich viel günstiger ihre Dienstleistungen selbst zu westeuropäischen Standards anbieten, da Löhne, Miets- und Nebenkosten erheblich günstiger sind.

Noch mehr profitiert man, wenn man sich in einer Zahnklinik behandeln lässt, wo von der modernsten Diagnostik über Zahnchirurgie bis hin zum digitalen Zahntechniklabor alles unter einem Dach angeboten wird.

Unglaublich, aber wahr: selbst mit den Fahrt- und Übernachtungskosten muss man nicht so tief in die Tasche greifen, als wenn man sich daheim behandeln lassen würde.

Und dann gibt es da noch die Rückerstattungen, die man noch unter Umständen beantragen und erhalten kann.

Einkommensabhängige Beiträge



Die Sanitätsbetriebe Südtirols sind laut Landesgesetz Nr.7/2001 ermächtigt, kurative und prothetische Zahnleistungen für alle im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen mit öffentlichen Beiträgen einkommens- und vermögensabhängig zu unterstützen. Je nach Einkommensgrenzen werden Rückerstattungen zu jeweils 50%, 75% und 100% gewährt, außer man überschreitet die höchste Einkommensgrenze, denn in diesem Fall wird kein Beitrag genehmigt.

Festgelegte Fixbetrage gibt es für Zahnfüllungen, Zahnsteinentfernung, Panoramaröntgen, Wurzelkanalbehandlungen, herausnehmbare Prothesen, feste Kronen und Brücken. Jährlich kann maximal ein Beitrag von 300 € pro Person gewährt werden: https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/buerger-leistungsempfaenger/prothetische-versorgung-und-zahnaerztliche-betreuung.asp

Die wirtschaftliche Lage wird mit der Einkommens- und Vermögenserklärung – EEVE (https://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1018384) – erhoben. Die EEVE muss man vorweisen, um Leistungen oder Tarifbegünstigungen im Sozial- und Gesundheitswesen zu beantragen. Die EEVE können online oder auch von den Gewerkschaften, den Wirtschaftsverbänden und vielen anderen Organisationen ausgestellt werden.

WICHTIG
Das Ansuchen um Rückvergütung muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum der entsprechenden Rechnung beim Gesundheitssprengel vorgelegt werden. Dem Ansuchen müssen bezahlte Originalrechnungen beigelegt werden.

Steuerabsetzbare Gesundheitsausgaben



Der nach der Rückerstattung des Sanitätsbetriebes effektiv zu Lasten verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung von der Steuer abgezogen werden. Das gilt auch für Zahnarztrechnungen aus dem Ausland.

Auch für diese sind Unterlagen erforderlich, aus denen dieselben Informationen entnommen werden können, die für die in Italien getragenen Ausgaben erforderlich sind.

Ergänzende Gesundheitsfonds



Auch ergänzende Gesundheitsversicherungen erstatten Kosten für Gesundheitsausgaben wie Mundhygiene und Parodontologie, Diagnostik, chirurgische und implantologische Leistungen sowie Zahnersatz.

Es lohnt sich daher, vor der geplanten Auslandsbehandlung herauszufinden, ob man auf der Arbeit firmenintern oder ganz privat einen ergänzenden Gesundheitsfonds wie zum Beispiel die in folgender Liste hat, der sich mit festen Beträgen an zahnmedizinischen, zahnchirurgischen und prothetischen Leistungen beteiligt.


Tanja Alber - Unsere Ansprechpartnerin in Südtirol
Tanja Alber - Unsere Ansprechpartnerin in Südtirol

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