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Kosten für die Wurzelkanalbehandlung: Zuschüsse, Regelungen und wie Sie Ihren Eigenanteil deutlich reduzieren können

Letzte Änderung: 11. April 2022

Ist ein Zahn infolge einer bakteriellen Entzündung wie Karies stark angegriffen, stellt eine Wurzelkanalbehandlung oft die letzte Rettung dar.

Da der Eingriff sehr aufwändig sein kann, fragen sich viele Patienten, mit welchen Kosten bei einer Wurzelbehandlung zu rechnen ist:

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Dank der modernen Endodontie ist die Wurzelkanalbehandlung (WKB) heutzutage eine sichere und zudem schmerzfreie Alternative zur Zahnextraktion und kostenintensiven Versorgung mit Zahnersatz. Selbst ein stark geschädigter Zahn, der früher gezogen werden musste, kann so für viele Jahre – und im besten Fall ein Leben lang – erhalten werden.

In welchem Preisrahmen bewegen sich die Kosten für eine Wurzelbehandlung?



Welche Kosten bei einer Wurzelkanalbehandlung anfallen, ist von Patient zu Patient verschieden. Um das Innere des Zahnes zuverlässig von Bakterien und Entzündungen zu befreien, müssen die Wurzelkanäle bis in kleinste Verästelungen vollständig gereinigt werden. Der Schädigungsgrad und die individuelle Beschaffenheit der Zahnwurzel – beispielsweise eine starke Krümmung oder Verzweigung – können die Komplexität des Eingriffs wesentlich erhöhen. In derartigen Fällen können zudem spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erforderlich werden.

Die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung lassen sich daher nicht pauschal beziffern. Sie bewegen sich in Deutschland und Österreich im Allgemeinen zwischen 200 und 1.000 €. Bei einer Wurzelbehandlung in der Schweiz ist von Zahnarztgebühren zwischen 500 und 1.500 CHF auszugehen.

Die Krankenkasse bezuschusst die Behandlung nicht in allen Fällen



Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren einen Zuschuss zur Wurzelkanalbehandlung nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich erfolgt die Kostenbeteiligung lediglich dann, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingeschätzt wird. Der Zahnarzt muss also die Chancen, dass der Zahn bis zur Wurzelspitze gesäubert und abgedichtet werden kann und damit vor weiteren bakteriellen Infektionen geschützt ist, als hoch einstufen.

Für den Bereich der Backenzähne (Molaren), bei denen im Allgemeinen höhere Kosten wegen mehrerer zu behandelnder Wurzelkanäle anfallen, gelten spezielle Regelungen. Mindestens eine dieser drei Voraussetzungen muss durch die Behandlung erfüllt werden:

  • Vom zu behandelnden Seitenzahn bis zur Kiefermitte müssen noch sämtliche Zähne vorhanden sein, damit eine intakte Zahnreihe erhalten bleibt. Das gilt auch, wenn Lücken zuvor bereits mit Zahnersatz versorgt wurden.
  • Die Wurzelbehandlung verhindert das Fehlen des hintersten Backenzahns im Kiefer.
  • Vorhandener Zahnersatz beim betroffenen Zahn bleibt durch die WKB erhalten.

Wird den genannten Richtlinien nicht entsprochen, erfolgt keine Bezuschussung der gesetzlichen Krankenkassen. In diesem Fall übernimmt die Kasse lediglich die Kosten für eine Zahnextraktion. Wünscht der Patient dennoch eine Wurzelkanalbehandlung, handelt es sich um eine Privatleistung, der Eingriff muss also komplett aus der eigenen Tasche finanziert werden.

Patienten sollten bei einer Wurzelbehandlung ohnehin einen gewissen Eigenanteil einplanen. Der Festzuschuss beläuft sich in Deutschland auf etwa 300 €, je nach Behandlungsmethode ist mit einer Zuzahlung von mehreren hundert Euro zu rechnen.

Die Leistungen der Sozialversicherungen in Österreich liegen etwas niedriger als in Deutschland. Zudem wird der Zuschuss nur dann in voller Höhe gewährt, wenn die Wurzelbehandlung von einem Vertragszahnarzt vorgenommen wird. Entscheidet sich der Patient stattdessen für einen Arzt seiner Wahl, reduziert sich die Kassenleistung auf 80 %. In der Schweiz werden die Kosten einer Wurzelbehandlung ohnehin nicht von der Grundsicherung übernommen. Eine etwaige Leistungspflicht der Grundsicherung besteht allenfalls bei bestimmten Allgemeinerkrankungen oder schweren Erkrankungen des Kausystems.

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Sinnvolle Zusatzleistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden



Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst bei einer Wurzelkanalbehandlung ausschließlich Standardleistungen. In vielen Fällen sind aber spezielle moderne endodontologische Methoden angeraten, um ein erfolgreiches Behandlungsergebnis zu erzielen.

So spielt beispielsweise die exakte Vermessung der Kanäle vor der eigentlichen Wurzelbehandlung eine entscheidende Rolle. Statt der Längenbestimmung mithilfe von Röntgenaufnahmen, wie sie die Krankenkasse vorsieht, empfehlen Zahnärzte meist den Einsatz eines OP-Mikroskops. Damit wird eine detailliertere Sicht auf den Behandlungsbereich gewährleistet. Das Verfahren zahlt sich insbesondere bei einer schwierigen Anatomie aus.

Weitere sinnvolle Maßnahmen:

  • Elektrometrische Wurzelkanalmessung zur exakten Längenbestimmung betroffener Kanäle. Damit wird vermieden, dass die Aufbereitung entweder zu tief erfolgt und um die Wurzelspitze liegendes Gewebe beschädigt wird oder nicht tief genug reicht und Bakterien zurückbleiben.
  • Mithilfe moderner Lasertechnologie können freigelegte Wurzelkanäle schmerzfrei und zuverlässig bis in die Wurzelspitze desinfiziert werden.
  • Zur gründlichen Reinigung und Desinfizierung des Wurzelkanals bieten sich zudem elektrophysikalisch-chemische Spülungen an.
  • Thermisch erwärmte Wurzelfüllungen bieten den Vorteil einer sehr dichten Kanalfüllung. Auf diese Weise lassen sich selbst feinste Seitenkanäle vollständig verschließen.

Je nachdem, welche Methoden zur Anwendung kommen, können pro Zahnwurzel Mehrkosten zwischen 50 und 200 € entstehen.

Die Kosten für eine Teil- oder Vollnarkose werden ebenfalls nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei einer Vollnarkose wird der Eingriff im OP in Anwesenheit eines Anästhesisten durchgeführt, die privaten Zusatzkosten belaufen sich auf mindestens 100 €.

Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist teilweise möglich



Bei Privatpatienten gelten jeweils die Bestimmungen des entsprechenden Versicherungsunternehmens. Im Allgemeinen wird die Wurzelbehandlung übernommen, jedoch können auch hier bestimmte Zusatzleistungen von der Erstattung ausgenommen sein. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man den Heil- und Kostenplan vor der Wurzelbehandlung bei der privaten Krankenkasse einreichen.

Ob und in welcher Höhe die private Zahnzusatzversicherung greift, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab. Während einige Tarife den Zuschuss für eine Wurzelbehandlung per se ausschließen, übernehmen andere die Kosten in voller Höhe. Hier lohnt es sich, vorab einen Blick in die Police zu werfen, welche Sonderleistungen im Einzelnen bezuschusst werden. Zu berücksichtigen ist bei der Kostenkalkulation auch, dass einige Anbieter erst nach einer gewissen Wartefrist leisten und in den ersten Jahren nach Abschluss der Zusatzversicherung jährliche Höchstgrenzen gelten.

Die Kosten für eine erneute Wurzelbehandlung müssen Sie häufig selbst tragen



Trotz hoher Erfolgsquote tritt in einigen Fällen nach der Wurzelkanalbehandlung eine erneute Entzündung auf. Die sogenannte Revision wird notwendig, wenn entweder beim ersten Eingriff Verästelungen übersehen wurden, die Reinigungswirkung nicht ausreichend war oder sich wegen Karies oder undichter Füllungen neue Bakterien im Wurzelkanalsystem ansiedeln konnten.

Detaillierte Informationen zur Wurzelkanalrevision haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Der zweite Eingriff gestaltet sich zeitaufwändiger und komplizierter als die primäre Behandlung, dementsprechend liegen die Kosten für die Revision der Wurzelbehandlung etwas höher.

Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst die Revision nur, wenn auf dem Röntgenbild erkennbar ist, dass der erneute Bakterienbefall auf eine undichte oder nicht randständige Füllung des Wurzelkanals zurückzuführen ist. Außerdem gilt auch hier, dass

  • eine intakte Zahnreihe erhalten bleibt
  • die Zahnreihe nicht einseitig nach hinten verkürzt wird
  • der Erhalt eines funktionstüchtigen Zahnersatzes ermöglicht wird

Ist bei der Röntgenuntersuchung stattdessen die krankhafte Veränderung der Wurzelspitze zu erkennen, ist laut der kassenärztlichen Richtlinie eine Wurzelspitzenresektion angezeigt.



Ausgezeichnete Qualität und ein attraktiver Kostenvorteil: Entscheiden Sie sich für eine Wurzelbehandlung in Ungarn



Hohe Zusatzkosten bei einer Wurzelkanalbehandlung müssen nicht sein – in einer anerkannten Zahnklinik in Ungarn ist der Eingriff auch bei einem begrenzten Budget möglich.

Die Gelencsér Dental Zahnklinik in Ungarn, Héviz verfügt über das gesamte Leistungsspektrum der modernen Endodontie, um Ihre natürlichen Zähne langfristig zu bewahren und eine schmerzfreie Behandlung zu gewährleisten.

Auf den Kostenzuschuss der Sozialversicherung Ihres Heimatlandes müssen Sie selbstverständlich auch bei einer Behandlung in unserer anerkannten Dental Zahnklinik nicht verzichten. Dank der vergleichsweise niedrigen Lohn-, Labor- und Materialkosten in Ungarn können Sie Ihren Eigenanteil wesentlich senken: eine Wurzelkanalbehandlung kann bereits ab 80 € pro Zahnwurzel realisiert werden.

Gerne beraten wir Sie über die optimalen Behandlungsmethoden zum Erhalt Ihrer natürlichen Zähne und erstellen Ihnen einen verbindlichen Kosten- und Heilplan.

Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen:

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Letzte Änderung: 11. April 2022