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Regelversorgung bei Zahnersatz: Wie hoch ist Ihr Eigenanteil?

Letzte Änderung: 11. April 2022

Besteht die medizinische Notwendigkeit, einen geschädigten Zahn mit einer Krone zu versorgen, haben gesetzlich Versicherte in Deutschland Anspruch auf einen Zuschuss zur Zahnkrone. Was die sogenannten Festzuschuss-Richtlinien im Einzelfall bedeuten, ist vielen Patienten jedoch unklar.

Hier finden Sie ausführliche Antworten auf alle Fragen zur Regelversorgung bei Zahnersatz:

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Zahnkronen stellen eine sichere und dauerhafte Lösung dar, können aber schnell teuer werden. Mit welchen Kosten generell bei der Versorgung mit Zahnersatz zu rechnen ist, haben wir unter “Zahnkrone Kosten” für Sie zusammengestellt. Aufgrund der gestiegenen Zahnarzthonorare sowie Labor- und Materialkosten wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Oktober 2020 erhöht.

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An diesen Kosten für eine Zahnkrone beteiligt sich die Krankenkasse



Grundsätzlich bezieht sich die Regelversorgung auf eine Standardtherapie, die von den Krankenkassen und der Zahnärzteschaft als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich festgelegt wird. Das bedeutet, dass im Seitenzahnbereich eine metallische Vollgusskrone die Basisversorgung darstellt.

Im sichtbaren Frontzahnbereich wird zusätzlich noch eine zahnfarbene Verblendung der Metallkrone bezuschusst. In den seltenen Fällen, in denen eine Stiftkrone notwendig ist, gewährt die GKV ebenfalls einen Zuschuss für die daraus resultierenden Zusatzkosten.

Von den durchschnittlichen Kosten, die bei diesen Versorgungsarten entstehen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 60 %. Können Sie ein lückenlos geführtes Bonusheft für die letzten fünf Jahre vorlegen, erhöht sich der Kassenzuschuss auf 70 %. Bei einem Bonusheft über zehn Jahre beträgt die Kostenübernahme 75 %.

Die Tabelle zeigt die konkrete Höhe der Zuzahlungen (Stand 2021) an. Die Beträge werden jährlich angepasst.

Regelversorgung der GKV
Gesamtkosten
Festzuschuss 60 %
Festzuschuss 70 % (mit Bonusheft über 5 Jahre)
Festzuschuss 75 % (mit Bonusheft über 10 Jahre)
Zuschuss auf Metallkrone im Seitenzahnbereich
332,09 €
199,25 €
232,46 €
249,07 €
Zusätzlicher Zuschuss für Verblendung eines Frontzahnes
113,29 €
67,97 €
79,30 €
84,97 €

Entscheidet sich der Patient für eine höherwertige Versorgung, zum Beispiel mit einer Vollkeramikkrone, bleibt der Zuschuss der Krankenkasse trotz der höheren Behandlungs- und Materialkosten für die Zahnkrone gleich. Man spricht deshalb auch vom Festzuschuss.

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Welche Zahnkronen sind Privatleistungen?



Nur bei der oben beschriebenen Basistherapie mit einer Metallkrone im Backenzahnbereich bzw. einer Verblendkrone im Bereich der Schneidezähne muss sich der Zahnarzt gemäß der Regelversorgung an den von der Kasse festgelegten Honorarsätzen (Kassenleistung) orientieren.

Die Versorgung mit einer Zahnkrone aus einem höherwertigen Material, also eine Goldkrone oder Keramikkrone sowie eine Verblendkrone auch im Seitenzahnbereich, kann der Zahnarzt nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) als Privatleistung abrechnen.

Optisch hochwertige Kronen müssen Sie meist komplett selbst bezahlen



Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die anteiligen Kosten für zahnfarbene Verblendungen lediglich im sichtbaren Bereich. Bevorzugen Sie auch eine keramische Verblendung der Backenzähne, müssen die entsprechenden Kosten in voller Höhe selbst getragen werden.

Gleichartige vs. andersartige Versorgung: Wie Sie

Privatleistungen mit der Regelversorgung kombinieren können


Entscheiden Sie sich für eine Lösung jenseits der Regelversorgung, wird bei der Berechnung des Zahnarzt-Honorars zwischen zwei verschiedenen Versorgungsarten unterschieden:

  • Bei der gleichartigen Versorgung handelt es sich quasi um eine Aufwertung der von der GKV als adäquat angesehenen Versorgung. Das trifft beispielsweise zu, wenn die Metallkrone eines Backenzahns keramisch verblendet wird. Ungeachtet des höherwertigen Materials bleibt die Art des Zahnersatzes gleich, lediglich die Ausführung ist eine andere. In diesem Fall werden die Zusatzkosten für die Verblendung vom Zahnarzt privat abgerechnet, die Metallkrone aber als Kassenleistung.
  • Bei der andersartigen Versorgung wird hingegen eine Behandlung gewählt, die sich komplett von der Kassenleistung unterscheidet. Ein Beispiel: Ein fehlender Zahn ist gemäß Regelversorgung mit einer dreigliedrigen Brücke zu ersetzen. Wird die Zahnlücke stattdessen mit einer Zahnkrone auf einem Implantat geschlossen, handelt es sich um eine andersartige Versorgung, die komplett als Privatleistung abgerechnet wird.

In beiden Fällen wird der Festzuschuss für die medizinisch notwendige Standardtherapie gewährt – auch wenn der Zahnarzt bestimmte Leistungen privat abrechnet.

In den folgenden Situationen greift die Härtefallregelung



Bei der Versorgung mit einer Zahnkrone muss grundsätzlich ein gewisser Teil der anfallenden Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Damit sich auch Menschen mit einem geringen Einkommen diese Behandlung leisten können, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag bis zu 100 % der Kosten.

Von der sogenannten Härtefallregelung profitieren folgende Personengruppen:

  • Gesetzlich Versicherte mit einem Bruttoverdienst unter 1.316 €
    monatlich bei Alleinlebenden bzw. 1.809,50 €, falls ein Angehöriger im Haushalt lebt (Stand 2021)
  • Schüler und Studenten, die BAföG beziehen
  • Empfänger von Hartz-IV und Sozialhilfe
  • Empfänger von Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung)
  • Empfänger von Kriegsopferfürsorge
  • Heimbewohner, deren Unterbringung von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge getragen wird

Auch Patienten, die leicht über der festgesetzten Einkommensgrenze liegen, können von der GKV einen höheren Zuschuss erhalten. Bei dieser individuellen Härtefallregelung werden auf Antrag zwar nicht die kompletten Kosten übernommen, aber ein höherer Festzuschuss gewährt.

Wir beraten Sie unverbindlich



Die Höhe der Regelversorgung bei Kindern



Zahnersatz spielt bei Kindern zwar seltener eine Rolle als bei erwachsenen Patienten, dennoch kann auch in jungen Jahren bereits Bedarf nach einer entsprechenden zahnmedizinischen Versorgung bestehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten bei Kindern im selben Rahmen wie bei Erwachsenen:

  • Der Festzuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung
  • Zusätzliche Kosten für höherwertigen Zahnersatz sind aus eigener Tasche zu zahlen
  • In Härtefällen wird der Zahnersatz zu 100 % bezuschusst

Wird der Zahnersatz infolge eines Unfalls auf dem Schulweg oder in der Schule notwendig, übernimmt in der Regel die Unfallversicherung die Kosten.

Der Anspruch auf die Regelversorgung im Ausland: Profitieren Sie von unseren günstigen Preisen und reduzieren Sie Ihren Eigenanteil



Laut geltendem EU-Recht haben gesetzlich versicherte Patienten nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb der EU einen Anspruch auf den Festzuschuss.

Wie bei Behandlungen im Inland gilt auch hier: Die Versorgung mit einer Zahnkrone muss medizinisch notwendig sein und der Heil- und Kostenplan des ausländischen Zahnarztes, der in deutscher Sprache zu erstellen ist, muss vorab von der Krankenkasse bewilligt werden.

Aufgrund der deutlich geringen Behandlungs-, Labor- und Materialkosten machen immer mehr Patienten von der EU-Regelung Gebrauch und entscheiden sich für eine Zahnbehandlung im Ausland.

Großer Beliebtheit erfreuen sich vor allem anerkannte Zahnkliniken in Ungarn. Nicht nur, weil man hier 50 bis 70 % an Material- und Behandlungskosten sparen kann – Ungarn zeichnet sich zudem durch eine gute zahnmedizinische Ausbildung und eine hohe fachliche Kompetenz der Zahnärzte aus, die den hohen deutschen Qualitätsstandards gleichzusetzen ist.

Das gilt selbstverständlich auch für eine Zahnbehandlung in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Ungarn:

  • Unsere Zahnärzte und Kieferorthopäden sind bestens ausgebildet und dank regelmäßiger Fortbildungsmaßnahmen in ihrem Spezialgebiet stets auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand.
  • Das gesamte Team einschließlich des medizinischen Fachpersonals spricht sehr gut deutsch. Eine mühelose Verständigung in allen zahnmedizinischen und organisatorischen Belangen ist jederzeit gewährleistet.
  • Unsere Zahnklinik in Hévíz ist mit modernster Dentaltechnik ausgestattet.
  • Das angeschlossene Dentallabor untersteht der Leitung erfahrener Zahntechnik-Meister. Im Rahmen der Qualitätssicherung übernehmen wir eine ein- bis mehrjährige Garantie für Zahnkronen.
  • Unser kompetentes Service-Team steht Ihnen selbstverständlich auch in Sachen Planung und Organisation Ihrer Zahnreise nach Ungarn zur Seite.

Für Voruntersuchungen, die Wahrnehmung von Kontrollterminen sowie etwaige Nachbehandlungen ist in der Regel keine weitere Reise nach Ungarn notwendig. Für entsprechende Termine stehen Ihnen unsere Partnerpraxen in Ihrem Heimatland zur Verfügung.

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Welche Zahnersatzbehandlungen unter die Regelversorgung fallen und was die Krankenkasse übernimmt, erfahren Sie in unserem Ratgeber. | Lesen Sie hier!
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