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Krankenversicherung - Infos zum Thema Krankenkassen für Patienten aus Deutschland

Letzte Änderung: 27. August 2019

Viele Bundesbürger sind sich darüber nicht im Klaren, welche zahnmedizinischen Leistungen von den deutschen Krankenkassen getragen werden, und worin sich gesetzliche und private Krankenkassen voneinander unterscheiden. Im Folgenden versuchen wir, Ihnen die relevantesten Fragen zu beantworten.


Inhalt

Was ist eigentlich eine gesetzliche Krankenkasse?



Im Falle der Krankenkassen handelt es sich um einen Teil des Sozialversicherungssystems. Für den Großteil der Arbeitnehmer bedeutet die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) eine Pflichtversicherung.

Die grundsätzliche Aufgabe der Krankenversicherungen besteht darin, den Gesundheitszustand der Mitglieder zu erhalten, sowie bei einer bereits vorhandenen Krankheit den idealen Gesundheitszustand erneut herzustellen bzw. die Beschwerden der betroffenen Person zu lindern.

Alle Mitglieder sind gleichermaßen berechtigt, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Der Umfang dieses Leistungsanspruches wird vom Fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Die einheitlichen Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung sind seit 2009 vollständig in den Gesundheitsfonds einzuzahlen, und von hier werden sie an die Versicherungsträger verteilt. Krankenkassen, die über viele kranke Mitglieder verfügen, erhalten mehr ausgezahlt als Krankenkassen, unter deren Mitglieder sich weniger kranke Versicherte zu finden sind, wodurch Gerechtigkeit bei der Verteilung der Beitragsgelder geschaffen werden soll.

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt?



Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind sämtliche Leistungen angeführt, die von den GKVs finanziert werden. Hierzu zählen die ärztliche sowie zahnärztliche Versorgung, die häusliche Krankenpflege, Medikamente, Behandlungen im Krankenhaus, das Mutterschaftsgeld und auch das Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Darüber hinaus können diverse Schutzimpfungen, die Krebsvorsorge, die Gesundheitsvorsorge von schwangeren Frauen sowie Vorsorgeuntersuchungen für Kinder dazu gezählt werden. Mithilfe der von der Krankenkasse ausgestellten europäischen Krankenversicherungskarte sind Versicherte berechtigt, während ihres Urlaubs in einem EU-Staat bzw. manchen anderen Ländern, bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Versicherten steht die freie Arzt- sowie Zahnarztwahl zu.

Während etwa 95 Prozent der von den gesetzlichen Krankenkassen erbrachten Leistungen auf Bundesebene gleich sind, unterscheiden sich einige freiwillige Zusatzleistungen voneinander. Es gibt Krankenkassen, die sich zum Beispiel auf professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmethoden oder Haushaltshilfeleistungen im Falle einer Krankheit spezialisiert haben. Aus diesem Grunde ist es angebracht, beim Auswählen Ihrer Krankenkasse auch Ihren Familienstand, Ihre Krankheitsgeschichte bzw. Ihre persönlichen Wünsche zu berücksichtigen.

Wie wird der Krankenkassenbeitrag berechnet?
Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen beträgt seit dem 1. Januar 2011 15,5 Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens, wovon 8,2 Prozent vom Arbeitnehmer bezahlt werden. 7,3 Prozent werden vom Arbeitgeber getragen. Die Pflichtgrenze von Krankenversicherungen ist in ganz Deutschland einheitlich festgesetzt und beträgt monatlich 4.350 Euro (52.200 Euro). Sollte man ein höheres Einkommen haben, steht einem die Möglichkeit zu, nach wie vor pflichtversichert zu sein oder sich für eine private Krankenkasse zu entscheiden.

Die Bemessungsgrenze für die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen beträgt 3.937,5 Euro monatlich, d.h. 47.250 Euro im Jahr. Demzufolge liegt der monatliche Höchstbetrag für gesetzliche Krankenkassen bei 610,31 Euro, d.h. 15,5 Prozent von 3937,50 Euro).

Worin unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherungen?



Da es im Falle von privaten Krankenversicherungen keinen einheitlichen Leistungskatalog gibt, unterscheiden sich ihre Leistungen je nach Versicherungsanstalt. Der jeweilige Versicherte stellt sich nach eigenem Belieben und eigenen Bedürfnissen ein ihm entsprechendes Leistungspaket zusammen.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen werden ausschließlich abhängig Beschäftigte, die über ein Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze verfügen, von den privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Außerdem haben Freiberufler, Beamte sowie Selbstständige die Möglichkeit, sich bei den privaten Krankenversicherungsanstalten zu versichern. Das Kostenerstattungsprinzip bestimmt den Verlauf der Abrechnung: der behandelnde Arzt stellt eine Rechnung über die von ihm erbrachten Leistungen aus, die vom Versicherten beglichen werden muss. Die angefallenen Behandlungskosten werden im Nachhinein mit der Krankenversicherung abgerechnet.

Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen hängt der Beitrag bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht nach dem Krankheitsrisiko des Verletzten ab, sondern er richtet sich nach dem Solidaritätsprinzip, was zur Folge hat, dass der Leistungsanspruch im Allgemeinen nicht vom Krankheitsrisiko, sondern von der Bedürftigkeit bedingt ist.

Viele Krankenkassen unterstützen Zahnbehandlungen im Ausland



Die Mitglieder der deutschen Krankenkassen haben seit dem 1. Januar 2004 einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Kostenerstattung von Zahnbehandlungen, die in einem Staat der Europäischen Union durchgeführt werden, und ein großer Teil der Krankenversicherungsunternehmen macht es seinen Versicherten möglich, Zahnersatz im Ausland anfertigen zu lassen. Dabei wird ein ausführlicher Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellt, der vom Patienten seiner Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht wird.

Nachdem der Heil- und Kostenplan von der Krankenversicherung genehmigt worden ist, kann man sich schon auf den Weg ins Ausland machen. In der Regel hat der Patient nur den Eigenanteil vor Ort zu zahlen, danach kommt es zur Abrechnung zwischen Zahnarzt und Krankenversicherungsunternehmen. Dank diesem System haben deutsche Patienten in Ungarn die Möglichkeit, ihre Zähne um bis zu 70% günstiger behandeln zu lassen, was auch einen großen Wettbewerb unter den Zahnkliniken ausgelöst hat.

Hier finden Sie die Liste derjenigen Krankenkassen, die Zahnbehandlungen sowie die Anfertigung von Zahnersatz im Ausland bezuschussen:
  • Actimonda Krankenkasse
  • AOK Bremen/Bremerhaven
  • AOK Nordost
  • Atlas BKK Ahlmann
  • BERGISCHE Krankenkasse
  • BKK HENSCHEL plus
  • BKK Mobil Oil
  • BKK PFAFF
  • BKK VDN
  • Brandenburgische BKK
  • energie-BKK
  • HEK - Hanseatische Krankenkasse
  • hkk Krankenkasse
  • Hypovereinsbank BKK
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • Metzinger BKK
  • mhplus Krankenkasse
  • pronova BKK
  • SBK
  • Schwenninger Krankenkasse
  • Südzucker-BKK
  • TBK (Thüringer Betriebskrankenkasse)
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Vaillant BKK

Die Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz hat mit einem der bedeutendsten Krankenversicherungsunternehmen – der Techniker Krankenkasse – einen Vertrag abgeschlossen, wodurch der der Krankensicherung eingereichte Heil- und Kostenplan innerhalb von 24 Stunden genehmigt wird. Man braucht sich natürlich nicht einmal dann Sorgen zu machen, wenn man bei einem anderen Versicherungsträger versichert ist, denn unsere erfahrenen und hilfsbereiten Mitarbeiter kümmern sich im Genehmigungsverfahren um alles und leiten alles in die Wege. Sie brauchen nur einen Termin in unserer Zahnklinik zu vereinbaren, und die Ihre Behandlung in Ungarn kann beginnen!

Reibungslose Zusammenarbeit zwischen der Techniker Krankenkasse und der Gelencsér Dental Zahnklinik



Dank der Vereinbarung zwischen der Gelencsér Dental Zahnklinik und der Techniker Krankenkasse können Versicherte auch nach einer in Ungarn vorgenommenen Zahnbehandlung ihre Kosten zurückerstattet bekommen, wodurch sie einen Preisvorteil von bis zu 70% erzielen können.

Was bieten wir Ihnen in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Ungarn?



Erstens bekommen Sie einen induvideullen Heil- und Kostenplan, und beim Beratungsgespräch können Sie mit dem Zahnarzt besprechen, welche Eingriffe durchgeführt werden sollen. In unserer Zahnklinik können Sie zu günstigen Preisen auf westeuripäische Qualität vertrauen.

Sie erhalten einen individuellen Behandlungsplan und während der Konsultation haben Sie die Möglichkeit, die für Sie beste und effizienteste Behandlung zu wählen. Wir bieten westeuropäische Qualität zu erschwinglichen Preisen.

Unsere Klinik verfügt über einen professionellen Hintergrund und auch über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach MSZ EN ISO 9001:2009. Die jährliche Überprüfung und Validierung sind die Garanten für professionelle Administration und eine Arbeit, wo der Patient im Mittelpunkt steht.

Alle Mitarbeiter der Klinik verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen des jeweiligen Fachgebietes. Für die Arbeit verwenden wir ausschließlich hochwertige und geprüfte Materialien, die den einschlägigen Anforderungen und Erwartungen der Hersteller entsprechen.

Informationen über die Kostenrückerstattung



Als Patient sollten Sie die Möglichkeit der Kostenrückerstattung auf keinen Fall verpassen. Um den Zuschuss von der Krankenkasse zu erhalten, haben sich Patienten mit ihrer deutschen oder mit der europäischen Krankenversicherungskarte zu identifizieren. Nachdem das erfolgt ist, können unsere Mitarbeiter die erforderlichen Administrationsarbeiten in die Wege leiten.

Die Techniker Krankenkasse stellt strenge Voraussetzungen für die Rückerstattung des Festzuschussanteils. Die Gelencsér Dental Zahnklinik hat jedoch dank jahrelanger vertrauensvoller Zusammenarbeit und hervorragenden Dienstleistungen erreicht, dass die von unseren Fachärzten erstellten Heil- und Kostenpläne nicht nur angenommen werden, sondern dass diesen auch Vertrauen geschenkt wird.

Die primäre Bedingung für die Rückerstattung ist ein präziser und detaillierter Heil- und Kostenplan, welcher auch folgende Einzelheiten aufweist:
  • alle Daten des Patienten auf Deutsch,
  • eine Beschreibung der notwendigen Behandlungen in deutscher Sprache,
  • die zu erwartenden Gesamtkosten laut des Heil- und Kostenplans in Euro, sowie eine detaillierte Auflistung der Arbeits-, Material- und Laborkosten.

Wenn der Versicherungsträger den eingereichten Heil- und Kostenplan genehmigt, stehen dem Patienten die Sätze seiner deutschen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) zu.

Die Gelencsér Dental Zahnklinik fängt mit der Behandlung des Patienten erst dann an, wenn die Techniker Krankenkasse dem von uns eingereichten Heil- und Kostenplan zustimmt und diesen genehmigt, sowie uns die Höhe des Festzuschusses schriftlich mitgeteilt hat. Vergessen Sie bitte nicht, Ihrem Heil- und Kostenplan Ihr geführtes Bonusheft beizufügen, weil die Höhe Ihres Zuschusses nur so festgestellt werden kann.

Dank dem engen Kontakt zwischen der Gelencsér Dental Zahnklinik und der Techniker Krankenkasse ist es aber auch kein Problem, wenn der Patient sofort mit der Behandlung beginnen möchte. Unsere Mitarbeiter schicken Ihre Unterlagen per Fax / E-Mail an die Techniker Krankenkasse, und im Idealfall, wenn kein Gutachter eingeschaltet werden muss, bekommen wir innerhalb von einigen Stunden grünes Licht.

Informationen über das fachärztliche Gutachten



Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers ist die Techniker Krankenkasse berechtigt, für Sie ein kostenloses medizinisches Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellen zu lassen.

Die TK ist verpflichtet, in voraussichtlich komplizierteren Fällen die vorangehende Stellungnahme eines unabhängigen Facharztes einzuholen. Sollten die eingereichten Unterlagen dies erforderlich machen, wird die Techniker Krankenkasse die Kostenrückerstattung vorerst ablehnen. In diesem Fall kann die Zahnklinik mit der Behandlung nur auf Eigenverantwortung des Patienten anfangen, denn die Höhe des Zuschusses ist zu dem Zeitpunkt noch ungewiss.

Nach Eingang des fachärztlichen Gutachtens werden Klinik und Patient umgehend von der Versicherungsgesellschaft informiert, und wenn der Fall positiv ausfällt, steht der Behandlung nichts mehr im Wege.

Dank Direktabrechnung sparen Sie schneller!



Bei der Rechnungsausstellung an unserer Klinik wird der noch vor der Abrechnung bestätigte Festzuschussbetrag der Techniker Krankenkasse von Ihrem gesamten Rechnungsbetrag abgezogen. So müssen unsere Patienten nur den Eigenanteil vor Ort zahlen, und auch die ganze Rückerstattungsprozedur bleibt Ihnen erspart.

Sie werden alle Positionen, die als Kassenleistungen erbracht werden, in einer separaten Rechnung ausgestellt bekommen. So sehen Sie eindeutig, wie hoch Ihr Eigenanteil ist und welche Kosten die Krankenkasse bezuschusst.

Was wird von der Techniker Krankenkasse bezuschusst?



Zahnkronen & Verblendungen



Wenn ein noch erhaltungsfähiger Zahn mit einer Zahnfüllung nicht wieder hergestellt werden kann, stellen Zahnkronen eine ideale Lösung dar.

Künstliche Zahnkronen ersetzen die organische Schicht der natürlichen Zahnkrone ganz mit einer Vollkrone oder teilweise mit einer Teilkrone.

Bei der Anfertigung der Zahnkrone gleichen die Zahntechniker die Form der künstlichen Zahnkrone der anatomischen Form des Originalzahns an.

Zum Aufsetzen der Zahnkrone wird der betreffende Zahn zunächst abgeschliffen, anschließend nimmt der Zahnarzt einen Abdruck vom Zahn des Patienten. Nachdem die Zahnkrone vom Zahntechniker angefertigt worden ist, wird die Zahnkrone im Mund zementiert.

Zwar handelt es sich hier um eine Maßnahme zur Zahnerhaltung, aber Zahnkronen werden zum Zahnersatz gezählt.

Im Falle von Zahnkronen gibt es keinerlei Einschränkungen, welcher Zahn überkront werden muss.

Verblendungen



Zahnärzte sind in der Lage, etwa eine Metallkrone mit einem zahnfarbigen Material – wie zum Beispiel Metallkeramik oder Kunststoff - zu verblenden, wodurch die Krone an die Farbe der anderen Zähne angepasst wird.

Solche Verblendungen werden an der Vorderseite der Zähne bezuschusst. Der Festzuschuss gilt für Verblendungen im Oberkiefer bis einschließlich Zahn fünf, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn vier (https://www.tk.de/techniker/service/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/zaehne-und-kieferorthopaedie/die-verblendkrone-2021640).

Brücken



Verfügt man neben der Zahnlücke über zwei fest im Kiefer stehende Zähne, ist es angebracht, sich für eine Zahnbrücke zu entscheiden. Die Nachbarzähne werden dabei vom Zahnarzt mit jeweils einer Zahnkrone versehen. Das mit den Brückenankern verbundene Brückenglied dient dazu, die Lücke zu füllen.

Im Falle von mehreren fehlenden Zähnen bedarf man zur Stabilisierung der Brücke u.U. auch mehr als zwei Brückenanker, wenn die Zahnlücken durch Brückenglieder ersetzt werden sollen.

Im Rahmen der Regelversorgung erhalten Versicherte der TK einen Festzuschuss für Zahnbrücken für
  • bis zu drei nebeneinander liegende Seitenzähne pro Kiefer,
  • bis zu vier Frontzähnen,
  • jedoch maximal bis zu vier fehlende Zähne pro Kiefer insgesamt.

Herausnehmbarer Zahnersatz



Wenn unser Gebisszustand technisch keinen festsitzenden Zahnersatz mehr zulässt, stellt herausnehmbarer Zahnersatz eine sehr gute Alternative dar. Wenn Sie noch Eigenzähne haben, wird ein partieller, herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt. Sollten Sie keine eigenen Zähne mehr haben, dann ist eine Vollprothese notwendig.

Da es sich beim herausnehmbaren Zahnersatz um einen medizinisch anerkannten Zahnersatz handelt, erhalten Sie dafür von der Techniker Krankenkasse Festzuschüsse (https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/zaehne/zahnersatz/was-zahlt-tk-fuer-bruecke-zahnprothese-2002472).

Zahnimplantate



Zahnimplantate werden von der TK nicht bezuschusst, infolgedessen müssen die Kosten für das Implantat bzw. alle damit verbundenen zahnmedizinischen Leistungen sowie die auf Privatrezepte verordneten Medikamente vom Versicherten getragen werden.

Für den sich auf dem Zahnimplantat befindenden Zahnersatz (Suprakonstruktion) erhält jedoch ein jeder Versicherter einen Zuschuss, dessen Höhe sich danach richtet, welche Regelversorgungsleistung für Befund des Patienten festgelegt worden ist.

Die Techniker Krankenkasse darf ausschließlich in ein paar, ganz genau festgelegten Ausnahmefällen Zahnimplantate und den sich darauf befindenden Zahnersatz bezuschussen. Sollten Sie Fragen bezüglich der Voraussetzungen haben, wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt, der Sie über alles aufklärt (https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/zaehne/zahnersatz/benoetige-zahnimplantat-was-zahlt-tk-2002478).

Bei Fragen bezüglich des Antragsverfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Höhere Ersparnisse dank der Bonusregelung



Wenn Sie den Zahnarzt regelmäßig aufsuchen und wenn es eindeutig zu sehen ist, dass Ihr Gebiss gepflegt ist, wird Ihr Festzuschuss um einen Bonus erhöht.

Auch im Falle einer Vollprothese sollten Sie regelmäßige Besuche bei Ihrem Zahnarzt abstatten, zumal Mundschleimhauterkrankungen auf diese Weise schnell und einfach erkannt werden können. Darüber hinaus kann festgestellt werden, ob die Funktion der Prothese einwandfrei ist.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Zahnarzt in den letzten fünf Jahren vor Ihrer Behandlung regelmäßig besucht haben, erhalten Sie einen Bonus in der Höhe von 20 Prozent.

Wenn Sie sogar zehn Kalenderjahre nachweisen können, erhöht sich der Bonus um 10 Prozent, d.h., sie erhalten einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass das Jahr, in dem es zur Behandlung kommt, nicht miteinberechnet werden darf.

Im Falle von Erwachsenen heißt „regelmäßig“ ein Kalenderjahr und bei Kindern bis zu ihrem 18. Lebensjahr ein Zahnarztbesuch je Kalenderhalbjahr. Um die Zahnarztbesuche bestätigen zu können, bekommen Sie in jeder Zahnarztpraxis ein Bonusheft, worin Ihr Zahnarzt die Untersuchung einträgt (https://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/zahnersatz/zuschuss-von-der-tk/24714).

Beispiel: im Falle einer Zahnkrone beträgt der Festzuschuss 134,87 Euro. Mit einem Bonus von 20 Prozent beträgt der Zuschuss 161,84 Euro, mit dem erweiterten Bonus von 30 Prozent 175,33 Euro.

Höhere Festzuschüsse bei unzumutbarer Belastung



Sollten Ihre Einnahmen unter einer gewissen Grenze liegen, erhalten Sie bei der Techniker Krankenkasse einen Antrag auf höhere Festzuschüsse im Falle von Zahnersatz.

Einkommensgrenzen



Die Bruttoeinnahmegrenzen sind für das Jahr 2016 wie folgt festgelegt:
  • für Alleinstehende 1.162 Euro,
  • mit einem Angehörigen 1.597,75 Euro,
  • für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 290,50 Euro.

Zuerst erhalten Sie den doppelten Festzuschuss



Wenn es der Techniker Krankenkasse bekannt ist, dass Sie zu einem höheren Zuschuss berechtigt sind, genehmigt sie Ihnen zuerst den doppelten Festzuschuss als Höchstbetrag. In welcher Höhe die Kostenbeteiligung in der Tat ausfällt, hängt davon ab, was die Zahnbehandlung insgesamt kostet.

Den Antrag "Zuschuss zum Eigenanteil Zahnersatz" erhalten Sie auf https://www.tk.de/techniker/service/gesundheit-und-medizin/wahltarife-und-zusatzversicherungen/zahn/pro-rechenbeispiel-2011908 oder bei Ihrem TK-Kundencenter.

Weitere Kostenbeteiligung



Sollte – aufgrund Ihrer Einnahmen - keine komplette Übernahme der Kosten möglich sein, können Sie dennoch eine weitere Kostenbeteiligung seitens der Techniker Krankenkasse beantragen. Wie hoch diese Kostenbeteiligung tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrer individuellen Belastungsgrenze. Diese Regelung kann in erster Linie für diejenigen Versicherten von großem Interesse sein, die die Grenze für eine unzumutbare Belastung nur knapp überschreiten.

Die zusätzliche Kostenbeteiligung wird wie folgt berechnet: Der Unterschied zwischen Ihren monatlichen Bruttoeinnahmen und der für Sie geltenden Einnahmegrenze für eine vollständige Befreiung multipliziert mit drei ergibt Ihre individuelle Belastungsgrenze. Versicherte erhalten den Unterschied zwischen dem Festzuschuss und ihrer individuellen Belastungsgrenze zusätzlich von der Techniker Krankenkasse.

Der doppelte Festzuschuss ist dabei als höchstmöglicher Anteil seitens der TK festgelegt, wobei der Festzuschuss jedoch nicht höher sein kann als die tatsächlichen Behandlungskosten.

15 Argumente, warum sich eine Zahnbehandlung in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz lohnt:



1. Dank den wesentlich günstigeren Preisen und den Festzuschüssen der deutschen Krankenkassen können Sie eine Kostenersparnis von bis zu 70% im Vergleich zu den deutschen Zahnarztgebühren erzielen, wobei Sie die gleiche Qualität erhalten.

2. Sie haben die Möglichkeit, die zur Erstellung Ihres Heil- und Kostenplans erforderliche Voruntersuchung sowohl in Deutschland als auch in Ungarn durchführen zu lassen.

3. Ihren Kostenvoranschlag erhalten Sie in kürzester Zeit, wodurch Sie sich schnell entscheiden können, ob Ihnen unser Angebot entgegenkommt.

4. Alle unsere Mitarbeiter haben eine hervorragende Ausbildung hinter sich und sprechen fließend Deutsch und Englisch. Einige unserer Mitarbeiter sprechen auch Italienisch und Französisch, infolgedessen gibt es keinerlei sprachlichen Barrieren zwischen dem Patienten und dem Klinikpersonal.

5. Alle unsere Kooperationspartner verfügen über eine Zulassung zur Ausübung des Berufs in Deutschland.

6. Dank unseren professionellen Zahnbehandlungen und dem empathischen Umgang mit unseren Patienten wurden bereits mehrere tausend zufriedene Patienten aus Deutschland in den letzten vier Jahrzehnten in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz behandelt.

7. In allen unseren Klinikgebäuden und Behandlungsräumen führen wir unsere Arbeit mittels modernster Technologie aus.

8. Bei allen Behandlungsabläufen und Leistungen in der Gelencsér Dental Zahnklinik vertrauen Sie auf TÜV-geprüfte und besiegelte Sicherheit.

9. Wir erteilen für alle von uns angefertigten zahntechnischen Arbeiten eine internationale Garantie von 1-5 Jahren.

10. Sie haben die Möglichkeit, jederzeit zur Nachkontrolle in Deutschland vorbeizukommen.

11. Auf Wunsch werden Ihnen günstige Transfermöglichkeiten aus ganz Ungarn bzw. aus den Städten der umliegenden Länder angeboten.

12. Unser Dental Taxi Service kümmert sich um Ihren Transfer von Ihrer Unterkunft in Hévíz zu unserer Zahnklinik.

13. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen vor, während und auch nach Ihrer Zahnbehandlung jederzeit gerne zur Verfügung.

14. Sie können Ihre Zahnbehandlung mit einem angenehmen Aufenthalt im wunderschönen Hévíz verbinden, wo sich der größte biologisch aktive Thermalsee der Welt befindet.

15. Auf Wunsch bieten wir Ihnen abwechslungsreiche Freizeitprogramme in ganz Ungarn an.

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Viele Bundesbürger sind sich darüber nicht im Klaren, welche zahnmedizinischen Leistungen von den deutschen Krankenkassen getragen werden, und worin sich gesetzliche und private Krankenkassen voneinander unterscheiden. Im Folgenden versuchen wir, Ihnen die relevantesten Fragen zu beantworten.
Letzte Änderung: 27. August 2019