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Krankenversicherung - Infos zum Thema Krankenkassen für Patienten aus Südtirol

Letzte Änderung: 27. August 2019

Italien – und somit auch Südtirol – gehören zur Europäischen Union, deshalb sind die Südtiroler Krankenkassen verpflichtet, die in Ungarn durchgeführten Zahnbehandlungen nach den gleichen Richtlinien abzurechnen wie es im Falle der in Südtirol vorgenommenen Eingriffe üblich ist. Wenn sich ein Patient aus Südtirol Zahnbehandlungen in Ungarn durchführen lässt, steht ihm der Anspruch auf die Sätze der Südtiroler Krankenkassen zu.

Inhalt

Krankenkassen – Wie werden Zahnarztspesen in Südtirol erstattet?



Die Rückvergütungen für zahnmedizinische Leistungen sind mit dem Beschluss der Südtiroler Landesregierung (Nr. 1608) aus dem Jahr 2012 neu geregelt worden. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf kurative Leistungen, wobei die prothetischen Leistungen unberührt geblieben sind.

Es wird grundsätzlich zwischen kurativen und prothetischen Leistungen unterschieden.

Unter prothetischen Leistungen versteht man:
  • herausnehmbaren Zahnersatz
  • festsitzenden Zahnersatz (Zahnkronen, Zahnbrücken, Zahnprothesen)
  • herausnehmbaren Regulierungsapparat (ausschließlich für Personen unter 18 Jahren)
  • festsitzenden Regulierungsapparat (ausschließlich für Personen unter 18 Jahren)

Alle sonstigen Leistungen, die in der Rechnung angeführt sind, werden als kurative Leistungen betrachtet.

An dieser Stelle ist es unbedingt zu erwähnen, dass ab 2013 nicht nur für zahnprothetische sondern auch für kurative zahnärztliche Leistungen die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE-Erklärung) erstellt werden muss. Das maximale Netto-Einkommen liegt beim Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL) 3. Die Höhe des Familieneinkommens wird anhand des Einkommens der Kernfamilie berechnet.

Um die EEVE herunterzuladen und Anleitungen zum Ausfüllen zu bekommen, klicken Sie hier: http://www.buergernetz.bz.it/de/formulare/formulare-kategorien.asp?bnfmf_frid=1014475

Beiträge für prothetische Leistungen



Zu den oben angeführten prothetischen Leistungen zählen die verschiedenen Formen von Zahnersatz wie etwa Zahnkronen, Zahnbrücken sowie Prothesen. Zahnimplantate werden jedoch nicht als Zahnersatz anerkannt und gehören somit zu den kurativen Leistungen. Die Rückvergütung bezieht sich auf jedes einzelne Zahnelement und ist im Falle eines Zahns nur alle 5 Jahre geltend zu machen. Regulierungsapparate sind ebenfalls zu den prothetischen Leistungen zu zählen. Sie sind ausschließlich von Personen unter 18 Jahren einmal in Anspruch zu nehmen.

Die Beitragshöhe wird laut EEVE-Erklärungen dementsprechend berechnet, wie hoch das Einkommen der Kernfamilie ist (der maximale Betrag liegt bei FWL bis 1,5 und sinkt danach linear bis FWL 3 – darüber gibt es keinen Beitrag), und um was für eine Art von Zahnersatz (festsitzend oder herausnehmbar) es sich handelt.

Rückvergütung für Zahnersatz je nach FWL (Höchst- und Mindestbeiträge, Beitrag je Element/Krone)

FWL
Festsitzender Zahnersatz
Herausnehmbarer Zahnersatz
Festsitzende Zahnspange
Herausnehmbare Zahnspange
bis 1,50
241 €
55 €
2.635 €
1.949 €
1,51 bis 2,99
linear absteigend
linear absteigend
linear absteigend
linear absteigend
3,00
48,20 €
11 €
527 €
389,80 €

Ab FWL 3,00 können keine Rückerstattungen getätigt werden. Guthaben unter 50 Euro können nicht rückerstattet werden.

Beiträge für kurative Leistungen



Zu den kurativen Leistungen gehören alle in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen bis auf die oben angeführten prothetischen Leistungen. Ausschließlich Antragsteller mit einem Familieneinkommen bis zum FWL 3 sind zur Beanspruchung des Beitrags berechtigt. Liegt die wirtschaftliche Lage über FWL 3, kann kein Beitrag beansprucht werden. Der Beitrag wird dem jeweiligen Antragssteller pro Rechnung zugesprochen und darf nicht höher sein als 300 Euro/Jahr/Person. Die Rechnungssumme muss mindestens 200 Euro betragen. Zur Auszahlung kommt es pauschal.
Rückvergütung für kurative Behandlungen Gesamtbetrag der Rechnung
Betrag
bis 200 Euro
kein Beitrag
von 200 bis 400 Euro
pauschal 50 €
von 401 bis 600 Euro
pauschal 75 €
von 601 bis 800 Euro
pauschal 100 €
von 801 bis 1000 Euro
pauschal 125 €
von 1001 bis 1200 Euro
pauschal 150 €
von 1201 bis 1400 Euro
pauschal 175 €
über 1400 Euro
pauschal 200 €

Hinweis: Der Rechnungsbedarf darf nicht weniger als 200 Euro betragen! Im Falle von kurativen Leistungen können die Behandlungen höchstens mit 200 Euro rückvergütet werden. Der Rechnungsbetrag muss in diesem Falle (ohne Zahnkronen, Zahnbrücken und Prothesen) mindestens bei 1.400 liegen.

Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL)



Sollte die EEVE noch nicht ausgestellt worden sein, kann sie mit dem Beitragsgesuch unmittelbar beim Gesundheits- oder Sozialsprengel gemacht (nur mit Vormerkung!). Darüber hinaus bieten auch Sozialverbände, Gewerkschaften sowie sonstige Organisationen ihre Hilfe bei der Abfassung kostenlos an.

FWL (Faktor Wirtschaftliche Lage) stellt das Ergebnis der EEVE dar. Der höchstmögliche FWL liegt bei 3.

Die Einkommensgrenzen für einen FWL von 3 liegen ca. bei den folgenden Beträgen:
  • im Falle von 1 Person: 17.600 €
  • im Falle von 2 Personen: 23.000 €
  • im Falle von 3 Personen: 30.000 €
  • im Falle von 4 Personen: 36.100 €
  • im Falle von 5 Personen: 41.900 €

Kein Einkommen heißt: FWL 0.

Um die Einkommens- bzw. Vermögenslage zu berechnen, wird allenfalls die Kernfamilie überprüft. Hierbei handelt es sich um Ehe- und Lebenspartner, Nutznießer, zu Lasten lebende Kinder sowie gegebenenfalls sonstige zu Lasten lebende Personen, die unter einem und demselben Dach leben. Entscheidend bezüglich der Zurechnung zur Kernfamilie ist der Begriff „steuerrechtlich zu Lasten“.

Das Einkommen setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
  • alle Einkommen in der Steuererklärung angeführten uns sonstigen Einkommen
  • Grundbesitz
  • Immobiliarbesitz
  • Finanzvermögen von über 100.000 Euro

Zu den Kosten zählen:
  • Steuern
  • Gesundheitspesen
  • Unterhaltungszahlungen für Kinder bzw. Hypothekarzinsen
  • Mieten für die Erstwohnung (Mieten und Zinsen bis zu jeweils 4.000 Euro)

Ferner kann ein Abzug von 10% im Falle abhängiger Lohnarbeit getätigt werden.

Ganz eindeutig können nur Orientierungswerte für die bereinigten Netto-Einkommensobergrenzen genannt werden. Sowohl im Falle von kurativen als auch bei prothetischen Leistungen liegt die Höchstgrenze beim FWL 3. Wenn das Einkommen sinkt, sind die Beiträge bei prothetischen Leistungen höher. Im Falle eines FWL 1,5 oder darunter kann man mit einem maximalen Beitrag von 241 Euro rechnen. Der niedrigste Beitrag liegt bei einem FWL 3 und beträgt 48,20 Euro.

Im Falle von Mindestrückvergütungen für Zahnersatz und für die Pauschale für kurative Leistungen belaufen sich die Richtwerte für die Netto-Einkommensgrenzen für 1 Person auf 17.600 €, für 2 Personen auf 23.000 €, für 3 Personen auf 30.000 € und für 4 Personen auf 36.000 Euro.

Für weitere Informationen klicken Sie hier: http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/buerger/2484.asp

Der Beitrag muss beantragt werden



Um den gewünschten Beitrag zu erhalten, ist ein Gesuch innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum samt Originalrechnung bzw. EEVE einzureichen, wobei alle Rechnungen beglichen sein müssen oder es muss eine Überweisungsbestätigung beigelegt werden. Die Rechnung muss alle vorgenommenen Behandlungen – mit Angabe der betroffenen Zähne – sowie den eingesetzten Zahnersatz (Zahnkronen, Zahnbrücken, Prothesen) exakt und detailliert beinhalten. Die Kosten sind getrennt nach den einzelnen Behandlungsschritten zu berechnen, damit es möglich ist, die kurativen Behandlungskosten von den Kosten für den Zahnersatz eindeutig zu trennen. Sowohl der Beitrag für kurative Leistungen als auch der für prothetische Leistungen können mit ein und derselben Rechnung beantragt werden. Im Falle von ausländischen Rechnungen ist eine Übersetzung in den Sprachen Deutsch, Italienisch oder Englisch vorzulegen. Sollte die Rechnung in einer Fremdwährung ausgestellt worden sein, muss der Rechnungsbetrag in Euro umgerechnet werden.

Laut den gesetzlichen Vorschriften beschränkt sich die Höchstsumme im Falle von Barzahlungen auf 1.000 Euro.

Wichtiger Hinweis: der dem Patienten zu Lasten liegende Eigenanteil kann bei der Erstellung der Steuererklärung abgerechnet werden. Im Falle von ausländischen Rechnungen kann der Eigenanteil ebenfalls steuerlich abgezogen werden, daher empfehlen wir Ihnen, die Rechnungskopie aufzubewahren.

Zahnbehandlung in der Gelencsér Dental Zahnklinik – Der Garant für den Erfolg



Wer sich für einen Zahnurlaub in Hévíz entscheidet, kann sich sicher sein, dass sich seine Reise nicht nur finanziell, sondern auch in medizinischer Hinsicht rentieren wird, denn die Preise sind im Vergleich zu Südtirol sehr niedrig, darüber hinaus wird hier mit denselben modernen Materialien gearbeitet, die in den westeuropäischen Praxen aufzufinden sind. All das wird mit dem Fachwissen unserer Zahnmediziner und hochmoderner Technologie ergänzt, was unseren Patienten ein ausgezeichnetes Behandlungsergebnis garantiert. Aufgrund der modernen Fertigungsverfahren wird auf alle unsere zahntechnischen Arbeiten eine internationale Garantie erteilt.

Die ausgezeichneten Fremdsprachkenntnisse (Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch) unserer Mitarbeiter ermöglichen uns eine reibungslose Kommunikation bzw. einen empathischen Umgang mit unseren Patienten.

Diesen Faktoren ist zu verdanken, dass in den vergangenen zwölf Jahren schon mehrere tausend zufriedene Patienten aus Südtirol in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz erfolgreich behandelt wurden.

Zahnbehandlungen ohne Stress und Schmerzen – Ist es wirklich möglich?



Die Gelencsér Dental Zahnklinik ist ein großer Befürworter der schmerz- und stressfreien Zahnmedizin, denn es liegt uns sehr am Herzen, dass unsere Patienten bei den Zahnbehandlungen keinen Stress bzw. keine Angst und Schmerzen zu erleben haben. Aus diesem Grunde haben wir in unseren Zahnkliniken ein zum Wohlfühlen einladendes Ambiente geschaffen, wo sich die Patienten so richtig entspannen können und ihre Ängste vergessen.

Dieses einmalige Milieu – ergänzt mit hochmoderner und teils laserunterstützten Technologie – ermöglicht uns, den Großteil der Zahnbehandlungen ohne Stress und Schmerzen in lokaler Anästhesie (in örtlicher Betäubung) vornehmen zu können.

Diese einzigartige Atmosphäre in Verbindung mit unseren schonenden und zum Teil Laser unterstützten Verfahren macht es möglich, dass wir die meisten Behandlungen schmerz- und stressfrei in örtlicher Betäubung durchführen können.

Sollten Sie Ihre Zahnbehandlung trotzdem verschlafen wollen, kann die Behandlung mit einer sanften Vollnarkose durchgeführt werden, darüber hinaus kann die örtliche Betäubung auch mit einem Dämmerschlaf ↗ kombiniert werden.

Diese Eingriffe werden von unseren erfahrenen Anästhesiologen durchgeführt, von denen Sie mit modernen und zugleich besonders sanften Anästhesiemethoden behandelt werden. Im Normalfall werden Sie unsere Zahnklinik nach der Zahnbehandlung wieder verlassen können.

Ein Preisvorteil von bis zu 70%
Eine Vielzahl von Dentalpatienten fragen sich, warum sie für die gleichen Zahnbehandlungen und für die gleiche Qualität mehr bezahlen sollten, wenn sie die Möglichkeit haben, ihre Kosten in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz um bis zu 70% verringern können. Unsere Patienten aus Südtirol machen richtig große Augen, wenn sie erfahren, was für einen großen Unterschied es zwischen den Preisen in der Gelencsér Dental Zahnklinik und den in Südtirol gibt. Sie werden noch überraschter, wenn sie zu Ohren bekommen, dass es bei uns mit denselben westeuropäischen Materialien und mittels derselben hochmodernen Technologie gearbeitet wird als in Südtirol oder in Westeuropa. Aber wieso kann ein derartig großer Preisunterschied möglich sein?

Da die Steuern, Sozialabgaben, Lebensunterhaltungs- und Mietskosten in Ungarn wesentlich niedriger sind, hat man auch bei Zahnbehandlungen mit wesentlich geringeren Zusatzkosten zu rechnen, was zur Folge hat, dass sich Patienten bei Zahnbehandlungen in Ungarn eine Kostenersparnis von bis zu 70% erzielen können.

Es ist dabei vollkommen gleichgültig, ob es sich um Zahnkronen, Zahnbrücken, Zirkonkronen, Teleskopprothesen, Stegprothesen, Voll- oder Teilprothesen, festsitzenden, herausnehmbaren oder kombinierten Zahnersatz handelt, bedeutet Zahnersatz Ungarn – verglichen mit den Preisen in Südtirol – immer eine erschwinglichere Alternative.

Komplette Reiseorganisation



Unsere Mitarbeiter von der Reiseabteilung geben sich viel Mühe, damit Ihr Aufenthalt in Hévíz so behaglich wie möglich verläuft. Wir stehen Ihnen bei der Organisierung und Abwicklung Ihrer Reise sehr gerne zur Verfügung, unabhängig davon, ob wir Sie nur von Ihrem Heimatort bis zu unserer Zahnklinik befördern, oder Ihre Unterkunft in einem Viersternehotel oder in einem unserer komfortablen Appartementhäuser buchen sollen, oder gar damit beauftragt werden, die gesamte Reiseorganisation abzuwickeln.

Wenn Sie unsere Reiseangebote noch nicht kennen, dann ist es höchste Zeit, sie näher kennen zu lernen, weil Sie damit enorm viel Geld sparen und sich zahlreiche Vorteile sichern können. Unser Rundum-Service garantiert Ihnen einen sorglosen und behaglichen Dentalaufenthalt in Hévíz.

Wenn Sie bei Ihrem Aufenthalt in Ungarn auch andere Regionen und Städte kennen zu lernen beabsichtigen, bitten wir Sie, es uns mitzuteilen, und wir werden unser Bestes tun, um Ihre Wünsche zu erfüllen.

Um Ihren Aufenthalt in unserer Stadt so gemütlich wie nur möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Dental Taxi Service von allen Unterkünften von Hévíz bis zu unserer Zahnklinik an. Auf Wunsch bieten wir Ihnen günstige Transfermöglichkeiten aus ganz Ungarn bzw. aus den Städten der umliegenden Länder an.

Wir legen großen Wert darauf, uns nicht nur vor Ihrer Anreise um Ihre Wünsche zu kümmern. Falls Sie bei Ihrem Zahnurlaub in Ungarn Probleme haben, stehen wir Ihnen rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite, und geben Ihnen unsere helfende Hand, um jedes Problem aus dem Weg zu schaffen.

Hervorragende Zusammenarbeit mit unserem Vertragsarzt in Südtirol



Unsere Zahnklinik setzt sich dafür ein, dass die Patienten auch in Südtirol von verlässlichen und kompetenten Zahnmedizinern behandelt werden. Sie haben die Möglichkeit, bei unserem Zahnarztteam in Kastelruth, Naturns und Kastelbell die erforderlichen Kontroll-, Vor- bzw. Nachbehandlungen durchführen zu lassen.

Sollten Sie wegen der jährlichen Kontrolluntersuchung nicht erneut nach Ungarn fahren wollen, können Sie sie auch in Südtirol durchführen lassen. Sie können sich ganz sicher sein, dass Sie auch in Südtirol von einem hochqualifizierten Zahnarztteam mittels modernster Materialien behandelt werden, weil wir uns dessen bewusst sind, dass wir zum Erzielen von Spitzenergebnissen professionelle und äußerst zuverlässige Partner brauchen.

Falls Sie Ihre Zähne in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz behandeln lassen möchten, brauchen Sie bloß ein paar Schritte zu machen:
  • Vereinbaren Sie zunächst einen Termin zwecks Voruntersuchung in Südtirol oder direkt in Ungarn
  • Rufen Sie uns an Werktagen unter 00 36 83 340 183 an
  • Klicken Sie hier und füllen Sie unser Formular aus
  • Darüber hinaus können Sie unseren kostenlosen Rückrufservice nutzen, um einen Termin in unserer Zahnklinik zu vereinbaren

Unser Rückrufservice bietet Ihnen auch in den Fällen eine gute Möglichkeit, falls Sie sich direkt von unserem Zahnarzt beraten lassen möchten, der Sie über alle erforderlichen und möglichen Behandlungsschritte und –alternativen aufklärt.

Wenn Sie schon eine aktuelle Röntgenaufnahme oder einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt besitzen, können Sie sie uns in der Anlage des Anmeldeformulars zuschicken.

Im Laufe der Voruntersuchung werden die Patienten untersucht sowie nach ihren Problemen und Wünschen befragt. Während dieses Beratungsgesprächs und der Voruntersuchung wird der aktuelle Zustand der Zähne, des Zahnfleisches und der Mundhöhle ermessen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, wird im Allgemeinen zunächst eine Panoramaröntgenaufnahme vom Gebiss des Patienten gemacht. Bei der Voruntersuchung werden sämtliche Zahnkronen, Zahnbrücken und Prothesen exakt überprüft, was nur eine ganz kurze Zeit beansprucht und bezüglich der Bewahrung des gesunden Gebisszustandes von großer Wichtigkeit ist. Darüber hinaus kann der für jeden Patienten individuell angefertigte Heil- und Kostenplan erst nach einer haargenauen und umfassenden Voruntersuchung erstellt werden.

Nach der Voruntersuchung wird die für Sie ideale Vorgehensweise mittels hochmoderner Technologie erarbeitet. Im Anschluss daran werden Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt über die nötigen Behandlungsschritte, deren Reihenfolge, die eventuell erforderlichen anästhesiologischen Eingriffe sowie die im Laufe der Zahnbehandlung verwendeten Werkstoffe und die etwaigen Nebenwirkungen aufgeklärt. Im Kostenvoranschlag sind alle Behandlungs- und Materialkosten ausführlich angeführt.

Wenn Sie bereits über eine aktuelle Panoramaröntgenaufnahme und/oder ein Angebot von einem anderen Zahnarzt verfügen, können Sie sie uns per E-Mail (kontakt@gelencserdental.hu), per Post oder mithilfe unseres Anmeldungsformulars zuschicken. Konnten Sie noch kein anderes Angebot besorgen, lassen Sie eines von Ihrem Vertrauenszahnarzt erstellen, und auf Wunsch erstellen wir Ihnen unser kostenloses Vergleichsangebot, wonach Sie sich vergewissern und sich leichter entscheiden können, welche Alternative Ihnen besser entgegenkommt.

Wenn Sie mit unserem Heil- und Kostenplan zufrieden sind, können Sie für Ihre Zahnbehandlung in unserer Zahnklinik in Hévíz einen Termin ausmachen. Nach Ihrer Ankunft in unserer entzückenden Badestadt kann sofort mit der Zahnbehandlung begonnen werden.

Da es sich im Falle von Zahnbehandlungen um komplexe Eingriffe handelt, sind etwaige Probleme nicht auszuschließen. Im Allgemeinen werden die Zahnbehandlungen bei uns an mehreren aufeinander folgenden Tagen durchgeführt. Sollte etwa eine Zahnkrone, eine Zahnbrücke oder eine Prothese nicht haargenau sitzen, muss natürlich eine Nachbehandlung stattfinden. Falls das Zahnproblem erst nach Ihrer Ankunft zu Hause auftritt, ist es angebracht, zuerst mit Ihrem behandelnden Zahnarzt zu konsultieren, der zu entscheiden hat, ob die weitere Behandlung in unserer Zahnklinik in Hévíz oder doch lieber in Ihrem Wohnort vorgenommen werden soll. Wenn Sie sich für eine Nachbehandlung in Hévíz entscheiden, werden deren Kosten in der Regel von uns übernommen.

Und wie bereits erwähnt: falls Sie sich die Zähne in unserer Zahnklinik behandeln lassen möchten, kümmern wir uns um Ihre gesamte An- und Rückreise samt Unterkunft und Transfer. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, Ihre Zeit in Hévíz abwechslungsreich und erholsam zu verbringen, indem wir Ihnen auf Wunsch Stadtbesichtigungen, Ausflüge oder sonstige Programme (Sehenswürdigkeiten, Therapie, Wellness, Beauty, Konzerte, Sportmöglichkeiten) anbieten.

15 gute Gründe, Ihre Zähne in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz behandeln zu lassen:



1. Sie können eine Kostenersparnis von bis zu 70% im Vergleich zu den Zahnarztgebühren in Südtirol erzielen, wobei Sie die gleiche Qualität erhalten.

2. Sie haben die Möglichkeit, die zur Erstellung Ihres Heil- und Kostenplans erforderliche Voruntersuchung sowohl in Südtirol als auch in Ungarn durchführen zu lassen.

3. Ihren Kostenvoranschlag erhalten Sie in kürzester Zeit, wodurch Sie sich schnell entscheiden können, ob Ihnen unser Angebot entgegenkommt.

4. Alle unsere Mitarbeiter haben eine hervorragende Ausbildung hinter sich und sprechen fließend Deutsch und Englisch. Einige unserer Mitarbeiter sprechen auch Italienisch, Französisch und Russisch, infolgedessen gibt es keinerlei sprachlichen Barrieren zwischen dem Patienten und dem Klinikpersonal.

5. Bereits seit zwölf Jahren arbeiten wir mit einem hochqualifizierten und anerkannten Kooperationspartner in Südtirol zusammen, der sämtliche nötigen Vor- und Nachbehandlungen bzw. die jährlich stattfindende Kontrolluntersuchung vor Ort durchführen kann. Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich bitte an unserer Zahnklinik in Hévíz.

6. Dank unseren professionellen Zahnbehandlungen und dem empathischen Umgang mit unseren Patienten wurden bereits mehrere tausend zufriedene Patienten aus Südtirol in den letzten zwölf Jahren in der Gelencsér Dental Zahnklinik in Hévíz behandelt.

7. In allen unseren Klinikgebäuden und Behandlungsräumen führen wir unsere Arbeit mittels modernster Technologie aus.

8. Wir erteilen für alle von uns angefertigten zahntechnischen Arbeiten eine internationale Garantie von 1-5 Jahren.

9. Bei allen Behandlungsabläufen und Leistungen in der Gelencsér Dental Zahnklinik vertrauen Sie auf TÜV-geprüfte und besiegelte Sicherheit.

10. Sie haben die Möglichkeit, jederzeit zur Nachkontrolle in Südtirol vorbeizukommen.

11. Auf Wunsch werden Ihnen günstige Transfermöglichkeiten aus ganz Ungarn bzw. aus den Städten der umliegenden Länder angeboten.

12. Unser Dental Taxi Service kümmert sich um Ihren Transfer von Ihrer Unterkunft in Hévíz zu unserer Zahnklinik.

13. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen vor, während und auch nach Ihrer Zahnbehandlung jederzeit gerne zur Verfügung.

14. Sie können Ihre Zahnbehandlung mit einem angenehmen Aufenthalt im wunderschönen Hévíz verbinden, wo sich der größte biologisch aktive Thermalsee der Welt befindet.

15. Auf Wunsch bieten wir Ihnen abwechslungsreiche Freizeitprogramme in ganz Ungarn an.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen mit dem folgenden online Formular:



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Letzte Änderung: 27. August 2019